c) Es ist streitig, ob die Beschwerdeführerin ein Tierheim betreibt. Der kantonale Veterinärdienst hat am 12. April 2017 eine Kontrolle vor Ort durchgeführt. Er geht davon aus, dass alle elf Katzen der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter gehören. Die Beschwerdeführerin habe erklärt, dass sie am früheren Wohnort auch für den Tierschutzverein Katzen bei sich aufgenommen habe, bis sie an einen neuen Platz vermittelt werden konnten. Seit dem Umzug in die jetzige Wohnung mache sie dies nicht mehr. Bei den Katzen habe es in den letzten Jahren keine Zugänge oder Abgänge gegeben, was typisch für ein Tierheim wäre.