4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 7. Juli 2017 die Abweisung der Beschwerde. Sie macht geltend, die Beschwerdeführerin habe gegenüber der Polizei erklärt, dass sich nur drei Katzen in ihrem Eigentum befänden und dass sie Spenden erhalten habe. Der Tierbestand in der Liegenschaft E.________strasse müsse daher auf drei Katzen reduziert werden. Der von Amtes wegen beteiligte Grundeigentümer nahm mit Eingabe vom 19. Juli 2017 Stellung, ohne einen Antrag zu stellen.