3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 20. Juni 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Verfügung sei aufzuheben. Zur Begründung führt sie insbesondere aus, alle Katzen gehörten ihr und ihrer Tochter. Seit November 2015 betreue sie keine heimatlosen Tiere mehr. Der Eintrag " Katzenasyl " auf der Facebookseite stamme noch aus dem Jahr 2014. Sie habe nur bis 2016 Spenden erhalten, und zwar in Form von Sachspenden wie Kratzbäume, Futternäpfe, Decken etc. und indem Tierärzte die Rechnung erlassen hätten. Sie betreibe keine gewerbsmässige Tierhaltung.