1. Die Beschwerdeführerin bewohnt als Mieterin ein Reiheneinfamilienhaus, in dem sie elf Katzen hält, die zwischen zwei und zehn Jahre alt sind. Das Grundstück liegt in der Wohnzone (Thunstetten Gbbl. Nr. C.________). Mit Schreiben vom 28. April 2017, betitelt mit "Feststellung widerrechtlicher Zustand", teilte die Gemeinde Thunstetten der Beschwerdeführerin mit, dass sie aufgrund der Begehung vom 12. April 2017 sowie eines im Internet gefundenen Spendenaufrufs der RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 2