1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Biel vom 25. April 2017 wird bestätigt. Die Frist zur Wiederherstellung gemäss Ziffer 3.1 der Verfügung der Gemeinde Biel vom 25. April 2017 wird neu angesetzt auf den 1. November 2017. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat dem von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'221.– zu ersetzen. IV. Eröffnung