b) Vorliegend verlangen sowohl der Beschwerdeführer wie auch der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte das Einholen der zivilrechtlichen Akten im Verfahren CIV 16.1282 (betreffend Forderung). Zudem verlangt der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte das Einholen eines Berichtes beim Verantwortlichen der Gemeinde Biel. Der massgebliche Sachverhalt ergibt sich vorliegend aus den Akten. Weder das Edieren der zivilrechtlichen Akten noch das Einholen eines Berichtes könnten den Entscheid beeinflussen. Daher werden die gestellten Beweisanträge abgewiesen. 6. Zusammenfassung und Kosten