E.________ sei der einzige Geschäftsstandort und seine einzige Erwerbsquelle.13 Die Vorakten sowie Ausführungen der Gemeinde Biel deuten entgegen der Aussage des Beschwerdeführers klar darauf hin, dass der Beschwerdeführer bereits heute über einen Alternativstandort für seinen Betrieb verfügt und dadurch auch weiterhin die Möglichkeit hat, seinen Beruf auszuüben. Dies relativiert die von ihm geltend gemachten privaten Interessen.