Es gibt zudem klare Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer bereits über einen Alternativstandort verfügt. So geht aus den Vorakten hervor, dass der Beschwerdeführer am 25. Januar 2016 einen Mietvertrag abgeschlossen hat für die rechte Hälfte eines Garagenbetriebes/Werkstatt (inkl. 10 Parkplätzen) am F.________weg in Biel.11 Zudem findet sich in den Vorakten ein Handelsregisterauszug des Betriebes des Beschwerdeführers; darin wird als Domiziladresse der F.________weg aufgeführt.12