Der Wohnwagen kann grundsätzlich ohne grösseren Aufwand entfernt werden, jedoch sind im Vorfeld aufgrund des Umbaus und der Erweiterung gewisse Arbeiten notwendig wie etwa das Entfernen der "Verkleidung" sowie der Pfosten. Die Wiederherstellungsmassnahme bedarf damit einer gewissen Vorbereitungs- und Durchführungszeit, wobei die von der Gemeinde angesetzte Frist von rund zwei Monaten dafür genügt.