Aus den nicht genehmigten Plänen ist zu schliessen, dass die "Verkleidung" sowie das Vordach von auf Fundamenten stehenden Pfosten gestützt werden.9 Vorliegend besteht die von der Gemeinde verfügte Wiederherstellungsmassnahme in der Entfernung des in ein Büro umgenutzten Wohnwagens. Dazu gab sie dem Beschwerdeführer Zeit bis zum 30. Juni 2017, also rund zwei Monate ab Datum der Verfügung. Der Wohnwagen kann grundsätzlich ohne grösseren Aufwand entfernt werden, jedoch sind im Vorfeld aufgrund des Umbaus und der Erweiterung gewisse Arbeiten notwendig wie etwa das Entfernen der "Verkleidung" sowie der Pfosten.