c) Den Verfahrensbeteiligten wurde mit Verfügung vom 10. Juli 2017 Gelegenheit gegeben, zu den Überlegungen des Rechtsamtes Stellung zu nehmen. Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte schloss sich mit Schreiben vom 11. Juli 2017 der Ansicht des Rechtsamtes an. Auch die Gemeinde Biel zeigte mit Eingabe vom 24. Juli 2017 Verständnis für das Vorgehen des Rechtsamtes. Der Beschwerdeführer äusserte sich nicht zur Sprache des Verfahrens. Daher wurde das Verfahren weiter auf Deutsch geführt. 3. Wiederherstellungsfrist