b) Mit Verfügung vom 10. Juli 2017 äusserte sich das Rechtsamt zum Vorbringen der Gemeinde. Es führte Folgendes aus: "Im Verwaltungskreis Biel/Bienne werden Verwaltungsverfahren in der Landessprache des Gesuchstellenden oder, wenn das Verfahren nicht auf Gesuch hin angehoben wird, der Verfügungsadressaten durchgeführt (Art. 8 Abs. 1 SRV3). Weitere Beteiligte können sich in deutscher oder in französischer Sprache ausdrücken (Art. 8 Abs. 2 SRV). Beschwerdeverfahren werden in der Sprache 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721)