b) Der Beschwerdeführer beantragte ursprünglich, die Frist auf Ende Jahr anzusetzen. Mit Eingabe vom 15. August 2017 beantragt er neu, die Frist zur Wiederherstellung auf den 1. November 2017 anzusetzen. 2. Verfahrenssprache a) Die Gemeinde Biel machte in ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2017 geltend, das Verfahren sei auf Französisch zu führen.