4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es beteiligte den Grundstückeigentümer von Amtes wegen am Verfahren. Die Gemeinde Biel machte in ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2017 geltend, das Verfahren sei auf Französisch zu führen. Sowohl die Gemeinde Biel in ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2017 als auch der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2017 verlangen die Abweisung der Beschwerde.