1. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer reichte am 27. Januar 2016 bei der Gemeinde Biel ein nachträgliches Baugesuch ein für einen in ein Büro umgenutzten Wohnwagen auf Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. E.________. Der Beschwerdeführer ist zurzeit noch Mieter der Parzelle, hat diese aber aufgrund einer gerichtlichen Vereinbarung bis 1. November 2017 vollständig zu räumen. Mit Schreiben vom 22. Februar 2016 und 14. April 2016 forderte die Gemeinde Biel den Beschwerdeführer auf, sein Baugesuch zu verbessern, andernfalls gelte es als zurückgezogen.