EG akustisch vom Boden und den Betonwänden abzukoppeln. Das Lärmschutzgutachten führt dazu aus, dass sich bei den Gestellen die "harte" Montage an den Betonwänden durch eine starke Schallübertragung negativ auswirke. Die zulässigen Werte würden zum Teil überschritten oder nur sehr knapp eingehalten. Deshalb wurde eine Abkopplung der Gestelle empfohlen.6 Vorliegend gebietet das umweltschutzrechtliche Vorsorgeprinzip, dass Emis-sionen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG7). Ziel dieses Vorsorgeprinzips ist, unnötige Belastungen zu vermeiden.