c) Nichtigkeit wird angenommen, wenn ein schwerwiegender Rechtsfehler vorliegt, der offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist und die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird. Inhaltliche Mängel haben nur in seltenen Ausnahmefällen die Nichtigkeit einer Verfügung zur Folge. Als Nichtigkeitsgründe fallen hauptsächlich funktionelle und sachliche Unzuständigkeit einer Behörde sowie schwerwiegende Verfahrensfehler in Betracht. Inhaltlich Mängel müssen ausserordentlich schwer wiegen, damit die Nichtigkeitsschwelle erreicht wird.5 Die umstrittene Auflage sieht vor, die vorhandenen Gestelle auf dem Zwischenboden, im Heizungs- und im Rohrlager