untragbar geworden, da die Regeln der Baukunde betreffend Schallschutz nicht eingehalten worden seien. Die Beschwerdeführerin gab deshalb ein Lärmgutachten in Auftrag. Das beauftragte Ingenieurbüro nahm in der Wohnung des Einsprechers Messungen vor und beurteilte den Lärm aufgrund der SIA-Norm "Schallschutz im Hochbau" (2006). Es kam zum Schluss, dass bezüglich Luft- und Trittschall die erhöhten Anforderungen für Neubauten eingehalten seien. Die Geräusche von haustechnischen Anlagen und festen Einrichtungen im Gebäude würden demgegenüber die massgeblichen Werte zum Teil überschreiten oder nur sehr knapp einhalten.