3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 9. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die teilweise Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung. Gemäss Verfügung müsse sie die vorhandenen Gestelle auf dem Zwischenboden, im Heizungs- und im Rohrlager Erdgeschoss akustisch vom Boden und den Betonwänden abkoppeln. Laut Lärmschutzgutachten erfülle sie in diesem Bereich die Mindestanforderungen. Die erhöhten Anforderungen des heutigen Wohnungsbaus seien nur in der Nacht bei einigen Positionen nicht eingehalten.