2. Anfang Januar 2017 erkundigte sich der ehemalige Einsprecher bei der Gemeinde, wer die Auflagen des Gesamtentscheids vom 28. Oktober 2016 kontrolliere. Die Lärmschutzauflagen seien noch nicht umgesetzt worden. Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 gab die Gemeinde der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese stellte telefonisch eine Antwort auf Mitte Januar 2017 in Aussicht, liess sich in der Folge aber nicht vernehmen. Mit E-Mail vom 14. März 2017 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, aufgrund einer erneuten Reklamation gehe sie davon aus, dass die Lärmschutzauflagen immer noch nicht umgesetzt worden seien. Sie bat um Stellungnahme.