«1. Die vorhandenen Gestelle auf dem Zwischenboden, im Heizungs- und Rohrlager EG sind akustisch vom Boden und den Betonwänden abzukoppeln. 2. Die Sammelfässer sind entsprechend vom Gebäude zu entkoppeln. Bei den Fässern ist in diesem Zusammenhang der Luftschall zu beachten. RA Nr. 120/2017/17 2 3. Der Palettrolli auf dem Lagerbogen ist mit lärmdämpfenden Rollen zu versehen oder es darf nur noch der Hubstabler mit entsprechender Gummibereifung eingesetzt werden.»