1. Mit Gesamtentscheid vom 28. Oktober 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental der Beschwerdeführerin im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens die Gesamtbewilligung für den Einbau von drei Garagentoren in bestehende Lagerboxen, den Umbau bestehender Lagerräume mit Einbau einer Werkstatt sowie den Neubau eines zusätzlichen Autoabstellplatzes auf den Parzellen Adelboden Grundbuchblatt Nrn. B.________ und C.________. Der Gesamtentscheid enthielt mehrere Auflagen, die bis spätestens einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft umzusetzen waren. Bezüglich Lärmschutz wurde in Ziff. 5.2.5 Folgendes angeordnet: