Alle drei Anlagen waren zum Zeitpunkt der Abnahme des Restaurants am 6. Januar 2010 vorhanden. An der Abnahme waren neben den Parteien der Gewerbeinspektor, eine Sachbearbeiterin des Gewerbeinspektorats, zwei Vertreter des Bauinspektorats sowie ein Vertreter des Tiefbauamtes anwesend. Mit den Sachbearbeitern des Bauinspektorats waren somit Vertreter der für baupolizeiliche Angelegenheiten zuständigen Behörde vor Ort. Allfällige gesetzeswidrige Zustände wie das Fehlen von Überbaurechten oder das Erstellen von in