b) Der Beschwerdegegner schloss mit der G.________ am 10. August 2009 einen Werkvertrag betreffend Lüftungsanlagen ab.18 Bestandteil des Vertrags waren u.a. zwei Fortluftanlagen an der Nordfassade des Restaurants.19 Der damals zuständige Architekt, Herr J.________, liess der G.________ zudem Fassadenansichten zukommen, in welchen sowohl Lüftungs- als auch Kaminkanäle eingezeichnet waren.20 Am 8. Februar 2010 stellte die G.________ dem Beschwerdegegner eine Schlussrechnung für die ausgeführten Arbeiten aus. Aus dieser Schlussrechnung geht hervor, dass von der G.________ an der Nordfassade Kanalführungsarbeiten gemacht worden sind.