Die Beschwerdeführerin ist als Adressatin der angefochtenen Verfügung und Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Grundbuchblatt Nr. I.________, auf welchem sich die umstrittenen Lüftungsanlagen befinden, formell und materiell beschwert. Da die Anlagen unbestrittenermassen nach wie vor auf ihr Grundstück ragen, hat sie auch ein aktuelles und praktisches Interesse an der Beschwerde. Sie verfügt damit über ein rechtlich geschütztes Interesse im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VRPG und ist folglich legitimiert, eine Beschwerde einzureichen. Wie jede Rechtsausübung steht jedoch auch die Wahrnehmung des Beschwerderechts unter dem Vorbehalt des Handelns nach Treu und Glauben.6