_) habe also eine enge personelle und geschäftliche Verbundenheit bestanden. H.________ habe die Zustimmung, dass auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin gebaut werden dürfe, sogar davon abhängig gemacht, dass der Auftrag für die Lüftungsarbeiten an die G.________ gehe. Das heutige Handeln der Beschwerdeführerin verstosse damit gegen Treu und Glauben und sei rechtsmissbräuchlich.