_ sei Herr H.________ gewesen. Dieser sei damals sowohl einzelzeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied der G.________ als auch kollektivzeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin gewesen. Zwischen der Unternehmung, welche die Lüftungskanäle erstellt habe (G.________) und der heutigen Beschwerdeführerin (A.________) habe also eine enge personelle und geschäftliche Verbundenheit bestanden.