4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Akten des ursprünglichen Baubewilligungsverfahrens zum Restaurant "F.________" ein. Zudem holte es eine Stellungnahme des damals zuständigen Architekten ein und gab den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme dazu. In ihren Schlussbemerkungen anerkannte die Beschwerdeführerin, dass im Jahr 2009 zwei Lüftungskanäle errichtet worden seien. Im Übrigen hielt sie an ihren Ausführungen, insbesondere hinsichtlich des Neubaus des Kamins, fest.