3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 11. April 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und verlangt, das Bauinspektorat sei anzuweisen, die notwendigen baupolizeilichen Massnahmen hinsichtlich der Lüftungskanäle vorzunehmen. RA Nr. 120/2017/16 3