Das Bauinspektorat nahm daraufhin Abklärungen vor und stellte mit Verfügung vom 10. März 2017 fest, es bestehe aus baupolizeilicher Sicht kein Handlungsbedarf. Zur Begründung führte das Bauinspektorat aus, die Kanäle seien nicht erst mit der Fassadenrenovation gebaut, sondern bereits mit dem Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 30. Juni 2009 bewilligt worden. Am 6. Januar 2017 habe die Abnahme des Betriebs stattgefunden. Es könne davon ausgegangen werden, dass zu diesem Zeitpunkt die bewilligten Lüftungsleitungen montiert gewesen seien bzw. die Anlage betriebsbereit gewesen sei.