2. Im Februar 2017 meldete ein Vertreter der Beschwerdeführerin dem Bauinspektorat Thun, während einer kürzlich erfolgten Fassadenrenovation am Gebäude des Restaurants "F.________" seien Lüftungskanäle an der Aussenwand des Gebäudes montiert worden. Diese würden auf das benachbarte Grundstück der Beschwerdeführerin ragen. Der Vertreter der Beschwerdeführerin erkundigte sich, ob diese Anlagen baubewilligt seien. Das Bauinspektorat nahm daraufhin Abklärungen vor und stellte mit Verfügung vom 10. März 2017 fest, es bestehe aus baupolizeilicher Sicht kein Handlungsbedarf.