1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer des Grundstücks Thun 1 Grundbuchblatt Nr. E.________. Auf diesem Grundstück befindet sich das Restaurant "F.________", für welches das Regierungsstatthalteramt Thun mit Gesamtbauentscheid vom 30. Juni 2009 die Gesamtbaubewilligung erteilte. Diese Bewilligung beinhaltete neben der Umnutzung des damaligen Verkaufslokals in ein Restaurant u.a. auch Umbauarbeiten im Innen- und Aussenbereich des bestehenden Gebäudes sowie die Erteilung der Betriebsbewilligung für das Restaurant. Am 6. Januar 2010 fand die Abnahme des fertig gebauten Restaurants "F.________" statt, woraufhin dessen Eröffnung auf den 7. Januar 2010 freigegeben wurde.