1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Ziff. 4.1 der Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Mattstetten vom 13. März 2017 wird wie folgt geändert: 4.1 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes - Der Grundeigentümer A.________ wird aufgefordert, innert 4 (vier) Monaten nach Rechtskraft dieser Verfügung, den neu erstellten Drahtgitterzaun auf Parzelle Nr. C.________ an der Grenze zur Parzelle Nr. D.________ auf eine Höhe von 1.20 m (inklusive Sockelmauer, gemessen ab dem bestehenden Terrain der Parzelle Nr. C.___