c) Der Beschwerdeführer hat in seinem Schreiben vom 6. Mail 2016 an die Gemeinde Zäune in der Nachbarschaft genannt, welche angeblich ebenfalls zu hoch seien. Die Vergleichbarkeit mit der hier zu beurteilenden Situation kann aufgrund der nachfolgenden Ausführungen offen bleiben. Aus den Vorakten geht hervor, dass die Gemeinde bestrebt ist, das Baubewilligungsverfahren bei Einfriedungen rechtmässig durchzuführen. So führte sie in ihrem Schreiben vom 19. April 2016 an den Beschwerdeführer aus, es gebe im Mattstetten tatsächlich Einfriedungen mit einer Höhe von über 1.20 m.