Auch die übrigen Punkte der Wiederherstellungsverfügung behalten ihre Gültigkeit. Daher wird die Beschwerde im Übrigen abgewiesen und die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Mattstetten bestätigt. e) Die Ansetzung einer neuen Frist, innert der die angeordnete Massnahme auszuführen ist, ist nicht notwendig: Die Wiederherstellungsverfügung nennt keinen bestimmten Termin, sondern eine Frist von vier Monaten ab Rechtskraft der Wiederherstellungsverfügung. Der Zaun muss daher spätestens vier Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheides auf eine Höhe von 1.20 m zurückgebaut werden. 6. Gleichbehandlung im Unrecht