erhöht worden und die asphaltierte Strasse entspreche nicht mehr dem gewachsenen Terrain. Die Nachbarparzelle Nr. D.________ sei geringfügig aufgeschüttet worden, wobei dies nicht belegt werden könne. Demgegenüber macht der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 21. August 2017 geltend, das Terrain auf Parzelle Nr. C.________ sei nicht verändert worden, lediglich beim Betonsilo sei das Terrain vor über 10 Jahren um zirka 5 cm erhöht worden. Die Nachbarparzelle Nr. D.________ weise dieselbe Höhe auf wie schon vor Jahrzehnten.