Zudem ist der neue Zaun teilweise höher als der alte. Auf den vorhandenen Fotos ist zu erkennen, dass der alte Zaun in seiner Gesamthöhe inklusive Sockelmauer ungefähr dem 4 Siehe dazu die Fotobeilagen zur Beschwerde und die Fotos in den Vorakten 5 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 6 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 1a N. 25 RA Nr. 120/2017/15 5