b) Für den neu erstellten Drahtgitterzaun liegt unbestritten keine Baubewilligung vor. Deshalb ist die formelle Rechtswidrigkeit gegeben, wenn dafür eine solche erforderlich ist. Vorab ist somit zu prüfen, ob der Zaun baubewilligungspflichtig ist. Falls die Bewilligungspflicht zu bejahen ist, ist danach summarisch zu prüfen, ob der Zaun bewilligungsfähig wäre oder ob er auch materiell rechtswidrig ist. 3. Formelle Rechtswidrigkeit a) An der Grenze zur Nachbarparzelle Nr. D.________ stand gemäss Beschwerdeführer seit über 60 Jahren ein Holzzaun. Der Beschwerdeführer entfernte 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721)