4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab das Rechtsamt auch der Eigentümerin der Nachbarparzelle Nr. D.________ Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2017 verzichtete die Nachbarin auf eine Teilnahme am Beschwerdeverfahren. Die Gemeinde Mattstetten beantragt in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2017, die Beschwerde sei abzuweisen.