2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 13. März 2017 forderte die Gemeinde Mattstetten den Beschwerdeführer auf, den neu erstellten Drahtgitterzaun auf Parzelle Nr. C.________ an der Grenze zur Parzelle Nr. D.________ innert vier Monaten nach Rechtskraft der Verfügung vollständig zu entfernen. Allfällige Löcher in der RA Nr. 120/2017/15 2