1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Mattstetten Grundbuchblatt Nr. C.________ Anlässlich der Bauabnahme einer anderen Baute stellte die Gemeinde Mattstetten im Januar 2016 fest, dass der Beschwerdeführer einen alten Holzzaun entfernt und durch einen neuen Drahtgitterzaun ersetzt hatte. Mit Schreiben vom 19. April 2016 verlangte die Gemeinde das Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nicht nach.