- Sofern die Vorhaben bzw. einzelne davon bewilligungsfähig erscheinen, sind sie zu publizieren. RA Nr. 120/2017/14 17 - Über alle Vorhaben ist zu entscheiden. Sofern und soweit ein Bauabschlag erteilt wird, ist über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu entscheiden. Dabei sind die ästhetischen Interessen und raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Die Wiederherstellungsmassnahmen sind konkret zu definieren. 6. Kosten