- Den Beschwerdeführenden ist Gelegenheit zu geben, für die Dach- und Fassadenänderungen am Bauernhaus ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Zudem ist das vorliegende Baugesuch mit den auf dem Grundrissplan vom 20.06.2016 dargestellten Vorhaben zu ergänzen (Versetzen der Schopftüre, gesamte Betonmauer samt kleiner Treppe). - Die Vorhaben und die eingereichte Projektänderung sind durch das AGR und den Berner Heimatschutz zu beurteilen.