Die inneren Raumreserven des Bauernhauses sind nicht bekannt, so dass vorliegend nicht beurteilt werden kann, ob die Waschküche nicht auch innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens erstellt werden könnte. Weil das Bauernhaus ein Baudenkmal ist, hätte der zuständige Berner Heimatschutz das Vorhaben (Anbau, Betonmauer) sowie die Wiederherstellungsmassnahmen ästhetisch beurteilen müssen. Die ästhetischen Interessen hätten zudem beim Wiederherstellungsentscheid (Anbau und Betonmauer) in der Interessenabwägung berücksichtigt werden müssen.