Die Wiederherstellungsmassnahmen sind zu wenig präzis bzw. nicht vollständig definiert. Die Gemeinde hätte (unter Einbezug des Berner Heimatschutzes) bestimmen müssen, wie das Dach abgestützt werden soll, ob es wieder verlängert werden muss und wie die Fassade des Bauernhauses neben der Schopftüre wiederherzustellen ist. Würde nämlich die Frontseite des Anbaus und das Dach des Anbaus wie von der Gemeinde eingezeichnet entfernt, hätte dies zur Folge, dass rechts neben der Schopftüre ein Stück Betonwand an der Fassade des Bauernhauses verbleiben würde, da der Anbau nur bis zur heutigen