Mit dem verfügten Abbruch des Anbaus allein ist es somit nicht getan. Die zusätzlichen Anpassungsarbeiten beim Bauernhaus spielen jedoch nicht nur im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung eine Rolle. Da die Gemeinde die Wiederherstellungsmassnahmen beim Bauernhausdach offenbar bewusst nicht definiert hat,19 ist unklar, was die Wiederherstellung baulich und finanziell bedeuten würde bzw. welcher Zustand überhaupt hergestellt werden soll und darf.