Diese Änderungen am Bauernhaus waren nicht Gegenstand des nachträglichen Baugesuchs und blieben im vorinstanzlichen Baupolizeiverfahren soweit ersichtlich unberücksichtigt. Die Dachverkürzung, die Versetzung der Pfette und die Betonfassade bis zur neuen Schopftüre stehen aber in direktem Zusammenhang mit dem streitigen Anbau. Im Folgenden werden sie zusammenfassend als Dach- und Fassadenänderungen bezeichnet.