Auch bei der Mauer ist noch eine teilweise Bewilligung denkbar, da sich die einzelnen Abschnitte separat beurteilen lassen. Sofern das Vorhaben aus ästhetischer und raumplanungsrechtlicher Sicht (teilweise) bewilligungsfähig erscheint, muss das Vorhaben noch veröffentlicht werden. c) Nebst dem Waschküchenanbau, der Betonmauer und der versetzten Schopftüre (siehe Erwägung 4 a oben) haben die Beschwerdeführenden beim nordöstlichen Teil des Bauernhauses folgende Veränderungen vorgenommen, wie sich aus dem Fotovergleich ergibt:18