a) Als Bauvorhaben wurden auf dem Formular 1.0 lediglich der Anbau einer Waschküche und die Hangsicherung mit Stützmauern genannt. Auf dem Plan sind auch die versetzte Schopftüre sowie die Betonmauer in der gesamten Länge (d.h. mit der ostseitigen Verlängerung vor das Bauernhaus samt Treppe) als neue Bauteile eingezeichnet. Das im Baugesuch genannte Vorhaben und der Plan stimmen somit nicht überein, was eine Verbesserung erfordert hätte. In den angefochtenen Entscheiden der Gemeinde und des AGR wurde nur über den "Anbau Waschküche" und die "Hangsicherung mit Stützmauer" entschieden.