werden. Im Stallbereich könnten idealerweise Nebenräume wie Garage, Bastelraum, Heizung, Waschküche etc. untergebracht werden.15 Innerhalb des Gebäudevolumens sind offenbar Raumreserven vorhanden. Die Beschwerdeführenden bestreiten aber, dass sich diese Räume für eine Waschküche eignen. Da die räumlichen Verhältnisse im Bauernhof in den Akten nicht dokumentiert sind, lässt sich dies vorliegend nicht beurteilen. Es bedarf noch einer Abklärung und Dokumentierung der Raumreserven innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens. Aber selbst wenn keine geeigneten Räumlichkeiten vorhanden sind, bleibt zu prüfen, ob ein eigener Raum als Waschküche für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig ist.